Heizungscheck für Gasheizungen

Verfahren zur Prüfung von Heizungsanlagen

Der Heizungscheck ist seit dem 01. Oktober 2022 Pflicht und muss laut der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMav) bis 15. September 2024 für fast alle Gas-Heizungen in Deutschland durchgeführt werden. Nach dem Energiesicherungsgesetz hat die Bundesregierung nun weitere Maßnahmen getroffen, um die Energieversorgung in deutschen Haushalten sicherzustellen.

Was ist der Heizungscheck?

Der Heizungscheck ist ein Verfahren zur Prüfung von bestehenden Heizungsanlagen.

Überprüft wird:

  • ob vorhandene Heizungspumpen noch effizient sind oder ausgetauscht werden müssen.
  • ob Rohrleitungen oder Armaturen gedämmt werden müssen.
  • ob die Heizung einen hydraulischen Abgleich benötigt.
  • ob die Regelung beispielsweise mit Anpassung der Heizkurve oder einer Nachtabsenkung das Heizen effizienter machen könnte.

Wer muss einen Heizungscheck durchführen lassen?

Jeder Immobilienbesitzer mit einer Gasheizung muss einen Heizungscheck bis zum 15. September 2024 durchführen lassen. Sollten Sie allerdings ein Heizungscheck nach DIN 15378 in den vergangenen Jahren durchgeführt haben, sind Sie von dieser Pflicht befreit.

Hinzu kommt, dass alle Nichtwohngebäude ab 1000m² und Mehrfamilienhäuser mit mindestens zehn Wohneinheiten einen hydraulischen Abgleich bis zum 30. September 2023 durchführen lassen müssen.  Wohngebäude ab sechs Wohneinheiten müssen zwar auch ihr Heizsystem hydraulisch abgleichen lassen, haben hierfür aber bis zum 15. September 2024 Zeit.

Sollte ein Immobilienbesitzer einen bereits durchgeführten hydraulischen Abgleich nachweisen können oder eine Modernisierung der Immobilie bis zu sechs Monate nach Stichtag geplant sein, entfällt auch hier die Pflicht.

Die Optimierung Ihrer Heizung ist verpflichtend und muss ebenso wie der Heizungscheck bis zum 15. September 2024 abgeschlossen sein.

Wir führen den Heizungsscheck nach DIN EN 15378 durch, gerne beraten wir Sie hierzu.

Die Kosten betragen für:

  • Düsseldorf 135 € zzgl. MwSt.
  • Essen 120 € zzgl. MwSt.
  • Velbert- und Heiligenhaus 100 € zzgl. MwSt.
  • Wuppertal- und Wülfrath 120 € zzgl. MwSt.

 

Alle anderen Einzugsgebiete erfragen Sie bitte per Mail, Sie erhalten dann ein Angebot von uns.

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